MONTAGEBEDINGUNGEN NORMTORE- UND TÜREN

Stand: 29.03.2016

Die nachstehend aufgeführten Montagebedingungen gelten in Verbindung mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vorbereitung der Montage

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist. Alle notwendigen Vorarbeiten, wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten müssen beendet sein. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein.
Die während der technischen Klarstellung besprochenen Arbeiten, welche sich als bauseitige Leistung verstehen sind termingerecht durchzuführen und ggf. der Verzug rechtzeitig mitzuteilen bevor die Monteure eingeteilt werden. Sollte es zu Verzögerungen am Bau kommen, muss ein neuer Termin festgelegt werden. Die zur Montage benötigten Bereiche wie Hausgänge, Flure, Garagen, etc. müssen vor Eintreffen der Monteure freigeräumt werden, sodass eine ungehinderte Montage gewährleistet werden kann.
Bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen müssen die Wände und Tür-/ Toröffnungen wie in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorgeschrieben hergestellt sein.

Im Vorfeld ist das vorhandenen Mauerwerk sowie die verwendeten Materialien wie z.B. Stahlbewährungen und –träger zu benennen und ggf. anzuzeichnen.
Bei rauchdichten Türen und Schiebetoren sowie Roll- und Sektionaltoren muss im Schwellenbereich die Ebenheitstoleranz des Fußbodens nach DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 4, ausgeführt werden.

Baustellensicherheit

Für die Sicherheit der Baustelle ist der Auftraggeber verantwortlich. Unsere Fachbauleitung oder unsere Monteure sind vom Auftraggeber auf bekannte Risiken hinzuweisen. Wird eine evtl. Gefahrenquelle nicht unverzüglich vom Auftraggeber beseitigt, muss die Montage in den gefährdeten Montagebereichen abgebrochen werden. Der Mehraufwand hierdurch geht zu Lasten des Auftraggebers.
Vorhandene Elektroleitungen, Wasserrohre, etc. müssen vor Montagebeginn angegeben bzw. eingezeichnet werden.

Durchführung der Montage

Unsere Leistungen:

Bei kraftbetätigten Toren führen wir, soweit möglich, im Zuge der schlossermäßigen Montage einen Probelauf durch und prüfen damit die Torfunktion. Die Betriebsbereitschaft bzw. die Funktionsfähigkeit wird erst nach der Elektroinstallation erreicht. Bei der Elektroinstallation durch uns oder bereits bauseits vorhandenen Elektroinstallation ist die Erstinbetriebnahme in un¬seren Preisen enthalten. Bei nachträglicher Elektroinstallation ist eine zusätzliche Anfahrt und Arbeitszeit erforderlich, welche wir Ihnen in Rechnung stellen.

Ihre Leistungen:

– falls nichts anderes vereinbart wurde-

  • Bereitstellung eines Wasseranschlusses für eventuell beauftragte Vergussarbeiten.
  • Vergießen, Vermörteln oder dauerelatisches Verfugen der Zargenanschlüsse zum Bauwerk und der erforderlichen Schwellenaussparungen (gesonderte Beauftragung an uns möglich)
  • Sämtliche Beiputzarbeiten
  • Bei Neubauten oder Kernsanierungen: Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Geschoss. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben.

Abnahme

Erfolgt die Abnahme nicht sofort nach Ende der Montage, so gilt die Leistung spätestens mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ende der Montage als abge¬nommen. Der Auftraggeber ist bei Fertigstellung der Montageleistung ver¬pflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll abzunehmen.
Eine genaue Einweisung in das neu verbaute Element erfolgt direkt bei der Abnahme des jeweiligen Abschnitts zusammen mit dem Bauherrn.
Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet wenn:

  • aus bauseitigen Gründen (z.B. nachfolgende Maler- oder Bodenbelags¬arbeiten) eine getrennte Beschlags- bzw. Teilmontage notwendig ist,
  • nicht durch unser Verschulden die Montage von mehr als 2 Wochen unterbrochen ist.

In diesen Fällen sind wir berechtigt, eine Teilschlussrechnung auf der Grundlage der Angebotskalkulation für die abgeschlossene schlossermäßige Montage durchzuführen. Der Gefahrenübergang geht mit der Teilabnahme auf den Auftraggeber über. Die hierdurch zusätzlich verursachten Anfahrtskosten incl. der Arbeitszeit stellen wir in Rechnung.
Wird keine Abnahme verlangt und wurde ein Teil in Benutzung genommen so gilt die Leistung als abgenommen.
Falls Beschädigungen an eingebauten Bauteilen aufgetreten sind, so sind diese vor Endmontage bzw. bei der Abnahme zu melden, da eine nachträgliche Reklamation nicht angenommen werden kann.
Die Montage und Abnahme erfolgt nach den Fensterbaurichtlinien. Diese können beim Institut für Fenstertechnik Rosenheim (ift) oder auf unserer Homepage eingesehen werden.

Montagepreis

Die vereinbarten Montagepreise gelten als Fixpreise und setzen voraus, dass die Montage aller Teile des Gesamtauftrages in einem Zuge durchgeführt wird. Wartezeiten, die durch verspätete Ausführung der bauseitigen Leistungen oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt auch im Falle einer Unterbrechung der Montagearbeiten, die durch den Auftrag¬geber zu vertreten ist und das Zurückziehen der Monteure erforderlich macht. Entsprechende Mehrkosten werden gesondert auf Nachweis nachverrechnet.

Änderungen des Montageauftrages

Werden unsere Monteure im Zuge der vereinbarten Montagearbeiten aufgefor¬dert, andere oder nicht beauftragte Montageleistungen zu erledigen, werden unverzüglich nach Arbeitsende entsprechende Regieberichte vorgelegt. Die geänderten oder zusätzlichen Arbeiten sind als Stundenlohnarbeiten zu vergüten zzgl. der eventuell benötigten Zusatzteile.
Hinweis: Unsere Monteure haben keine Vertretungsmacht. Für Bestellungen (z.B. Ersatzteile) o. ä. sind sie Empfangsboten und leiten Ihre Willenserklärung im gewöhnlichen Geschäftsgang an uns weiter.
Abrechnung und Inkasso
Unsere Monteure sind von uns ermächtigt, die offene Auftragssumme wenn nicht anders vereinbart entgegenzunehmen und zu quittieren. Im Anschluss wird Ihnen im Regiefall eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung auf dem Postweg zugesandt.

Stundensatz ab 01. Januar 2010
Stundenlohnarbeiten werden, wie auch Fahrt- und Wartezeiten sowie Montageunterbre¬chungen, auf Nachweis abgerechnet. Hierfür gelten folgende Verrechnungssätze, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer (wir behalten uns vor, bei eintretenden Teu¬erungen die Stundensätze anzupassen).

Stundensatz:

in der normalen Arbeitszeit (Mo – Fr von 7:00 – 17:00 Uhr)

Arbeits- oder Wartezeit  je Stunde         75,– € zzgl. MwSt.

Überstunden:

Für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit werden dem Stundensatz hinzugerechnet, wenn ausgeführt:

bei Nachtarbeit in der Zeit von 18 – 6 Uhr Zuschlag  50%
an Samstagen Zuschlag  50%
an Sonntagen Zuschlag 100 %

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