FENSTERBAURICHTLINIEN
Oberflächenbeschaffenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem sorgfältig ausgewählten Verkaufssortiment bieten wir Ihnen qualitativ und technisch hochwertige Produkte von verschiedenen namhaften Tor- u. Türherstellern an.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie informieren, dass der Verkauf dieser Elemente nach den Richtlinien des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e. V. erfolgt.
Als Grundlage hierfür dient das Merkblatt A1.02 sowie A1.03.
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen
Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen herausgegeben vom Verband der Fenster und Fassadenhersteller e. V., Frankfurt (Ausgabe Oktober 1997)
Ebenfalls gültig für pulvergrundbeschichtete Oberflächen aus Stahl
Auszug aus dem Merkblatt:
Punkt 2: Prüfung und Oberflächenbegutachtung
Bei der Prüfung auf Merkmale ist die visuelle Draufsicht auf der Sichtfläche maßgebend. Die Prüfung wird in der Regel bei Außenbauteilen von 5 Metern, bei Innenbauteilen im Abstand von 3 Metern vorgenommen. Die Außenbauteile sollten bei diffusem Tageslicht, die Innenseite bei normaler (diffuser), für die Nutzung der Räume vorgesehene Ausleuchtung unter einem Betrachtungswinkel senkrecht zur Oberfläche geprüft werden.
Sollten bei vorgenannten Prüfungen keine Beschädigungen zu erkennen sein, gilt die Oberfläche als unbeschädigt und gibt keinen Anlass zur Reklamation.
Die komplette Fensterbaurichtlinie finden Sie unter den folgenden Links:
Merkblatt ST.02
Merkblatt ST.03